“Solide Vorsorge für Lehrer und Referendare”
 
Mit dem Übergang vom Lehramtsstudium in die Berufsausübung ändert sich auch die Versicherungssituation. Angehende Lehrer sollten zeitig ihren Schutz vervollständigen, um im Fall der Fälle nicht im Regen zu stehen.
 
1. Berufs-/Dienstunfähigkeit:
Auch (zukünftige) Beamte sind von staatlicher Seite nicht ausreichend gegen Berufsunfähigkeit (BU) geschützt. Im Ernstfall drohen deutliche Einschnitte beim Lebensstandard umso mehr, wenn beispielsweise ein Immobilienkredit bedient werden muss. Junge Lehrer und Referendare profitieren beim Abschluss einer BU-Police nicht nur von einer günstigen Berufsgruppeneinstufung, sondern auch von ihrem in der Regel geringen Einstiegsalter. Wichtig bei der Tarifauswahl ist die Dienstunfähigkeitsklausel, die beim Gros der auf dem Markt erhältlichen BU-Angebote Lücken enthält – umfassenden Schutz gewährt nur eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel. Worauf es dabei ankommt, erkläre ich gern. Das “Kleingedruckte” ist entscheidend.
 
2. Haftpflicht:
Spätestens mit Abschluss des Studiums endet auch die Mitversicherung über die Privathaftpflicht-Versicherung (PHV) der Eltern. Eine eigene PHV ist schon für den privaten Bereich unabdingbar; doch auch für im Dienst verursachte Schäden kann der normalerweise haftende Schulträger die Schadensübernahme verweigern – dann nämlich, wenn er eine grob fahrlässige Pflichtverletzung als ursächlich ansieht. Daher sollten Lehrer und Referendare eine kombinierte Privat- und Diensthaftpflichtversicherung abschließen.
 
3. Krankenversicherung:
Auch der Schutz durch die Familien-Krankenversicherung erlischt spätestens mit Beginn des Referendariats. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Referendare einen eigenen Beihilfeanspruch und sind somit verpflichtet, den verbleibenden Eigenanteil über eine private Versicherung abzudecken. Bereits als Lehramtsstudent können Sie eine Option auf eine beihilfeergänzende  Krankenversicherung abschließen. Mit Beginn des Referendariats kann dann die notwendige beihilfekonforme Krankheitskosten-Vollversicherung für Beihilfeberechtigte inklusive der angebotenen Beihilfeergänzungstarife ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden. Das gilt auch für ein Krankenhaustagegeld zur Deckung der bestehenden stationären Abzugsbeträge und für die notwendige beihilfekonforme Pflegepflichtversicherung.
 
4. Altersvorsorge:
Die Dienstherren, also die Länder, müssen nicht nur aufgrund der „Schuldenbremse“ sparen. Im Zuge dessen wurden und werden auch die Versorgungsbezüge gekürzt, so dass eine Fortführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung keineswegs gesichert ist. Zuletzt wurde der nach maximal 40 Dienstjahren geltende Versorgungssatz von 75 auf 71,75 % der Bezüge eingedampft. Wie private Arbeitnehmer tun also auch (zukünftige) Beamte gut daran, zusätzlich privat vorzusorgen.
 
5. Unfallschutz:
Analog zur gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer gibt es eine beamtenrechtliche Unfallfürsorge des Dienstherrn, die bei im Dienst erlittenen Unfällen eintritt. Allerdings sind die Leistungen ebenfalls sehr überschaubar. Hinzu kommt, dass sich die meisten Unfälle bekanntermaßen im privaten Rahmen ereignen. Auch für Beamte ist daher der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfehlenswert.
 
Damit wird Ihre Rundum-Absicherung zum Beginn des neuen Lebensabschnitts zu einem Kinderspiel.
 
Selbstverständlich lohnt es sich auch bei bereits abgeschlossene Versicherungen. Sind die o. g. wichtigen Punkte nicht enthalten, kann eine Korrektur zur gegebenen Zeit vorgenommen werden.

BeamtenanwärterIn jedes Jahr im September

Als Beamtenanwärter/in werden oftmals die Weichen für die persönliche und berufliche Zukunft gestellt. Viele Fragen tauchen auf: Wo soll ich mich krankenversichern? Welche Versicherung brauche ich jetzt? Worauf muß ich jetzt achten? 

Häufig scheuen Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger den Abschluss einer Versicherung aufgrund des geringen Einkommens.  Dabei können wir geeignete Versicherungslösungen anbieten:  

  • Geringer Beitrag
  • Umtauschoption ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Nachversicherungs-Optionen

 

1. Krankenversicherung


Bei der Wahl einer Krankenversicherung gibt es große Preis- und Leistungsunterschiede. Ist man dort nicht zufrieden, kann man meist erst nach 2 oder 3 Jahren ohne Angabe von Gründen wechseln. Da sich die gesundheitliche Situation seit des ursprünglichen Versicherungsbeginns geändert haben kann, ist die Prüfung genau zu überdenken. Am besten lassen Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihren Absicherungsbedarf erläutern und aus dem großen Umfang der Marktangebote die für Sie optimal passende Lösung heraus finden.


2. Private Haftpflichtversicherung mit Diensthaftpflicht 


Zu den privaten Risiken benötigen Sie Versicherungsschutz auf Schäden aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit. So können diese auch noch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eintreten und abgesichert sein.


3. Dienstunfähigkeitsversicherung


Da die Leistungen in der Beamtenversorgung in den letzten Jahren stark gekürzt wurden, muss nun jeder für sich selber weiter vorsorgen. Hier sollten bedarfsgerechte Dienstunfähigkeitsklausel vorgesehen sein. Es gibt sehr große Preis- und Leistungsunterschiede. Wir bieten auch besondere  Lösungen für Dienstanfänger an.

 

4. Vermögenswirksame Leistungen vL


Wenn Ihr Dienstherr Vermögenswirksame Leistungen zahlt, können diese in einen Bauspar-, Fonds- oder Banksparvertrag überwiesen werden. Der Vertrag sollte so aufgebaut werden, dass nach sieben Jahren Sparen das Geld für Anschaffungen zur Verfügung steht.  

 

5. Altersvorsorge und weitere Bausteine

 

Zu dieser ersten Grundabsicherung können dann weitere Bausteine bezogen auf Ihre persönliche Lebenssituation angebaut werden. Diese können sein:

  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Altersversorgung.

 

Auch wenn das viele neue Themen sind: Versuchen Sie, immer einen kühlen Kopf zu behalten und in Ruhe nachzudenken.

 

Hier finden Sie uns

Angelika Pfitzner

Versicherungsmaklerin

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