Firmen und Expatriates

Entsendung oder Ausstrahlung:
Expatriates sind grundsätzlich erst einmal nach dem Territorialprinzip in dem Land sozialversichert, in dem sie eine Beschäftigung ausüben. Für Mitarbeiter, die sich auf Weisung und für Zwecke ihres inländischen Arbeitgebers für eine im voraus begrenzte Zeit ins Ausland begeben gibt es Ausnahmen.


Abkommensländer sozialen Sicherheit:
Deutschland unterhält mit mehren Staaten Abkommen zum Schutz der sozialen Sicherheit. Ziel ist es, Doppelversicherungen zu vermeiden und die im Ausland verbrachten Zeiten nach der Rückkehr auf die Sozialversicherung im Heimatland anrechnen zu lassen. Die zwischenstaatlichen Abkommen sind jedoch nur auf einzelne Zweige der Sozialversicherung beschränkt und mit wichtigen Grundvoraussetzungen für die Entsendung verbunden.


Nichtabkommensländer sozialen Sicherheit:
Deutschland unterhält jedoch mit vielen Staaten keine Abkommen zur sozialen Sicherheit. Bei einem Aufenthalt von Arbeitnehmern in diesen Ländern gelten zunächst einmal die gesetzlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes zur sozialen Sicherheit.

EWR Richtlinien:
Erfolgt die Entsendung des Mitarbeiters in einen Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes, kommt die überstaatliche Vorschrift zur Sozialen Sicherheit, EWGV 1408/71, zur Anwendung. Diese Verordnung regelt sämtliche Zweige der Sozialversicherung.

Fazit einer falschen Sozialversicherung:
Aufgrund der strengen Ausstrahlungskriterien ist ein Verbleib in der deutschen Sozialversicherung häufig nicht möglich. Konsequenzen einer falschen Regelung der Sozialversicherung kann nach der Rückkehr ins Heimatland insbesondere bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhebliche Probleme nach sich ziehen.

Lassen Sie sich beraten:
Sozialversicherungsträger können Ihnen erste Informationshilfen bieten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir selbst keine Beratung im sozialrechtlichem Bereich leisten.

Hier finden Sie uns

Angelika Pfitzner

Versicherungsmaklerin

Clemensstraße 87

80796 München

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fon: +49 89 35 80 56 70

 

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