Diese Versicherungsart setzt meist Vorleistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung voraus. Wenn diese nicht kostendeckend ist, können die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Die Pflegekosten werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet.
Viele Tarife sehen auch begrenzte Erstattungen von Aufwendungen für technische Pflege- und Hilfsmittel sowie für ein pflegegerechtes Wohnumfeld vor.
Denken Sie daran: Eltern haften für ihre Kinder und Kinder haften für ihre Eltern.