Unfall-Invalidität:
Die monatliche Rente wird ab 50 % Invaliditätsgrad (gemäß verbesserter Gliedertaxe) gezahlt.
Organschädigungen:
Bei dauerhaften irreversiblen Beeinträchtigungen von Organen als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit erhalten Sie die vereinbarte Rente. Auch Krebs und psychische Erkrankungen werden hier
berücksichtigt. Die Beeinträchtigungen werden anhand von medizinisch klar definierten Kriterien gemessen.
Verlust von Grundfähigkeiten:
Hier werden alle Krankheiten berücksichtigt (z.B. auch Schmerzsymptome oder neurologische Störungen). Ein einfaches Punktesystem ermöglicht eine transparente Leistungsprüfung.
Pflegebedürftigkeit:
Die vereinbarte Rente wird ab Pflegestufe I gemäß SGB gezahlt. Basis der Leistungsprüfung ist ein einheitlicher Bewertungsstandard des medizinischen Dienstes.