Ziel ist die gesamtheitliche Beratung. Der Steuerberater kann auch nur eine richtige Arbeit präsentieren, wenn er alle notwendigen Angaben zur Verfügung gestellt bekommt.
Ob auf einer privaten Feier oder auf dem Weg zum Einkaufen im Straßenverkehr - mitunter kann es sehr schnell gehen und man hat durch eine Unachtsamkeit ein kleines Malheur oder einen Unfall verursacht.
Für alle unvorhersehbaren Unannehmlichkeiten im privaten und beruflichen Umfeld entsprechende Vorsorge zu treffen, im konkreten Schadensfall vor allem kostenseitig gut gewappnet zu sein - darauf beruht das Beratungsprinzip von Angelika Pfitzner in München.
Mit folgenden Leistungsstärken werden wir auch Sie überzeugen:
Langjährige Erfahrung ermöglicht Ihnen den Blick für weitreichende Folgen für die Beurteilung Ihrer Lösungsvorschläge.
Eine breite Dienstleistung, damit auch die linke Hand weiß, was die rechte Hand tut.
Ein professionelles und engagiertes Team steht Ihnen auch für das bereits Gesagte verantwortlich über den Abschluss hinaus zur Seite.
Neutralität
Die von Angelika Pfitzner in München empfohlenen Versicherungstarife werden optimal auf den Bedarf der Sie konkret betreffenden Risiken zusammengestellt. Dabei bemühen wir uns, Ihre bestehenden
Verträge konzeptionell und werterhaltend einzubinden. Versorgungslücken und Überversicherungen bewerten wir sachorientiert und effizient.
Transparenz und Sicherheit
Als Versicherungsmakler versteht sich Angelika Pfitzner in München als der treuhänderische Sachwalter Ihrer Versicherungsinteressen. Wir gewährleisten Transparenz und Sicherheit. Angelika Pfitzner
arbeitet nach den Bestimmungen der Vermittlerrichtlinie und des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und ist bei der IHK registriert.
Rechtssicherheit
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Auf Anfrage Firmen- und Kundenvorträge zu aktuellen Themen wie beispielsweise:
Lebensplanung und Vermögenssicherung ist
Vorausschauende Lebensplanung bezieht ebenso die Einkommenssicherung wie die Sicherstellung von vorhandenen Vermögensteilen mit ein.
Die rechtzeitige Planung von Vermögensteilen kann dabei ebenso eine Rolle spielen wie die Sicherung der persönlichen finanziellen Unabhängigkeit bis ins hohe Alter.
Eine sinnvolle strategische Vermögenssicherung und -planung ist nicht nur für Personen mit einem großen Vermögen sinnvoll, sondern sollte auch in Durchschnittshaushalten sorgfältig geplant werden.
Diese und weitere Fragen besprechen und erörtern wir gemeinsam mit unseren Mandanten.
Sprichwort:
( J. D. Rockefeller )
Lebensplanung so individuell wie ein Fingerabdruck
Schule
Berufsstart - Beamtenanwärter/in
Single
Paare
Heirat
Nachwuchs
Ausbildung - Studium
Wehr-/Ersatzdienst
Karrieresprung - Jobwechsel - Existenzgründung
Selbstständigkeit - Unternehmensgründung
Auslandsaufenthalt - Expat
Berufliche Auszeit
Existenzsicherung
Ruhestand aktiv planen
Die meisten Eltern wissen, dass sie privat für die Zukunft ihrer Kinder vorsorgen müssen, und dass ihre Kinder tagtäglich vielen Risiken ausgesetzt sind.
Bereits für kleine Kinder besteht gerade bei Unfall und Krankheit ein besonders hoher finanzieller Absicherungsbedarf.
Für Schulabgänger steht neben dem Start in den Azubi-Alltag auch die eigene Absicherung in Form privater Versicherungen auf dem Programm.
Oftmals werden jedoch Verträge mit teurem und überflüssigem Schutz angeboten.
Mit der Aufnahme des Studiums werden die Weichen für die persönliche und berufliche Zukunft gestellt. Viele Fragen tauchen auch hier auf.
Aus den Niederlanden kam im 16. Jahrhundert ein neuer Unternehmertyp nach Deutschland: Der Versicherungsmakler. Die Aufgabe des Versicherungsmaklers beschränkte sich nicht nur auf die Vermittlung der dort üblichen Seeversicherungen. Als fachkundiger Berater in organisatorischen, wirtschaftlichen und juristischen Belangen handelte er verlässlich und glaubwürdig im Interesse des Versicherten.
Versicherungsmakler:
Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist demzufolge nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten der verschiedenen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen, welche er dem Kunden benennt.
Ungebundener Versicherungsvertreter:
Der ungebundene Versicherungsvertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm vertretenen Versicherer. Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf der Seite der von ihm vertretenen Versicherer. Der Versicherungsvertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er wird diese Versicherer seinen Kunden benennen.
Gebundener Versicherungsvertreter:
Die gebundenen Versicherungsvertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisationen. Sie sind in erster Linie verpflichtet die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisation(en) gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisation(en).